AQC Reglement 1999 - 2010
Name und Zweck
- Unter dem Namen Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung in der Chirurgie (AQC)
besteht eine einfache Gesellschaft nach Artikel 530ff des schweizerischen Obligationen
Rechts.
- Der Zweck der AQC ist, gemeinsame Statistiken über Eintritte und chirurgische
Eingriffe zu erstellen und dank Vergleich untereinander zur Qualitätssicherung zu nutzen.
- Der Gerichtsstand ist Zürich.
Mitgliedschaft
- Die AQC steht chirurgischen Kliniken, chirurgischen Spitalabteilungen und
praktizierenden Chirurgen in der Schweiz offen.
- Mitglied der AQC ist, wer Daten eingibt und die dadurch entstehenden Kosten
übernimmt. Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes führen die übrigen
Gesellschafter die AQC weiter.
- Stimmberechtigt ist, wer seit mindestens sechs Monaten Daten eingibt.
- Jedes Mitglied der AQC akzeptiert dieses Reglement stillschweigend mit seinem Beitritt bzw. mit seiner ersten Dateneingabe.
AQC-Tagung
- Die Mitglieder der AQC versammeln sich einmal jährlich zur AQC-Tagung.
- Die AQC-Geschäftstelle verschickt die schriftliche Einladung jeweils 14 Tage vor
der Tagung; ihr obliegt auch die Organisation der Tagung.
- Der AQC-Leiter erstellt die Traktandenliste und leitet die Tagung.
- Die Aufgaben und Befugnisse der AQC-Tagung umfassen unter anderem:
- Wahl des AQC-Leiters und der AQC-Geschäftstelle (mit einfachem Mehr);
- Beratung und Abstimmung über Aenderungen der AQC-Fragebogen für das Folgejahr (mit einfachem Mehr);
- Beratung und Abstimmung über Aenderungen des AQC-Reglementes (mit einfachem Mehr);
- Ausschluss von bisherigen Mitgliedern bzw. nicht Aufnahme von neuen Mitgliedern (geheime Abstimmung, mit 2/3 Mehr).
Datenverarbeitung und Datenverwendung
- Die Organisation der Daten-Eingabe sowie der Daten-Auswertungen obliegt der
AQC-Geschäftsstelle.
- Jedes AQC-Mitglied erhält zweimal jährlich eine Auswertung der eigenen Daten und
Gruppendurchschnitte durch die AQC-Geschäftsstelle.
- Die Daten der AQC sind streng vertraulich. Ueber die Verwendung der eigenen Daten
bestimmt jedes Mitglied selber. Ueber eine anderweitige Verwendung der Gruppenwerte
ausserhalb der AQC befindet der AQC-Leiter schriftlich.
- Die bis ins Jahr 2009 fixierten Kosten betragen (ab 1.1.2007) Fr. 1.50 pro Fall bei elektronischer Uebermittlung bzw. Fr. 3.00 pro ausgefüllten AQC-Fragebogen. Das Faktura-Minimum beträgt Fr. 250.00 pro Auswertung.
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und RTF-Dokument
(für französische Version: Bitte auf
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In diesem Kapitel
In diesem Kapitel finden Sie eine Auflistung der AQC-Spitäler und -Aerzte, den Aufruf der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie SGC zur AQC-Teilnahme, das AQC Reglement sowie ein Positionspapier der AQC zur aktuellen Qualitätssicherungsdiskussion und Aussagen zu geläufigen Irrtümern und Unklarheiten die AQC betreffend.
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