Das AQC-Reglement

Das Reglement der AQC

Alle AQC-Mitglieder, die aktiv Daten eingeben, sind stimmberechtigt. Das Reglement ist gut schweizerisch basisdemokratisch.

Name und Zweck

1. Unter dem Namen Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung in der Chirurgie (AQC) besteht eine einfache Gesellschaft nach Artikel 530ff des schweizerischen Obligationen Rechts.

2. Der Zweck der AQC ist, gemeinsame Statistiken über Eintritte und chirurgische Eingriffe zu erstellen und dank Vergleich untereinander zur Qualitätssicherung zu nutzen.

3. Der Gerichtsstand ist Zürich.

Mitgliedschaft

4. Die AQC steht chirurgischen Kliniken, chirurgischen Spitalabteilungen und praktizierenden Chirurgen offen.

5. Mitglied der AQC ist, wer Daten eingibt und die dadurch entstehenden Kosten übernimmt. Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes führen die übrigen Gesellschafter die AQC weiter.

6. Stimmberechtigt ist, wer seit mindestens sechs Monaten Daten eingibt.

7. Jedes Mitglied der AQC akzeptiert dieses Reglement stillschweigend mit seinem Beitritt bzw. mit seiner ersten Dateneingabe.

AQC-Tagung

8. Die Mitglieder der AQC versammeln sich einmal jährlich zur AQC-Tagung.

9. Die AQC-Geschäftstelle verschickt die schriftliche Einladung jeweils 14 Tage vor der Tagung; ihr obliegt auch die Organisation der Tagung.

10. Der AQC-Leiter erstellt die Traktandenliste und leitet die Tagung.

11. Die Aufgaben und Befugnisse der AQC-Tagung umfassen unter anderem:

  • Wahl des AQC-Leiters und der AQC-Geschäftstelle (mit einfachem Mehr);
  • Beratung und Abstimmung über Änderungen der AQC-Fragebogen für das Folgejahr (mit einfachem Mehr);
  • Beratung und Abstimmung über Änderungen des AQC-Reglementes (mit einfachem Mehr);
  • Beratung und Abstimmung über Kosten für das Folgejahr (mit einfachem Mehr) [Beschluss der AQC-Versammlung vom 16.11.2022: «Die bis ins Jahr 2027 (bis auf einen allfälligen Teuerungsausgleich) fixierten Kosten betragen im Jahr 2023 CHF 3.10, 2024 CHF 3.40, 2025 CHF 3.70, 2026 CHF 4.00 und 2027 CHF 4.30 pro Fall bei elektronischer Übermittlung, CHF 4.30 bei Webservice-Eingabe, CHF 5.80 bei manueller Eingabe. Das Faktura-Minimum beträgt CHF 250.00 pro Auswertung.»]
  • Ausschluss von bisherigen Mitgliedern bzw. nicht Aufnahme von neuen Mitgliedern (geheime Abstimmung, mit 2/3 Mehr).

Datenverarbeitung und Datenverwendung

12. Die Organisation der Daten-Eingabe sowie der Daten-Auswertungen obliegt der AQC-Geschäftsstelle.

13. Jedes AQC-Mitglied erhält zweimal jährlich eine Auswertung der eigenen Daten und Gruppendurchschnitte durch die AQC-Geschäftsstelle.

14. Die Daten der AQC sind streng vertraulich. Über die Verwendung der eigenen Daten bestimmt jedes Mitglied selber. Über eine anderweitige Verwendung anonymisierter Datensätze und der Gruppenwerte ausserhalb der AQC befindet der AQC-Leiter schriftlich.

Das AQC-Reglement steht Ihnen auch als PDF-Version zur Verfügung